Wirtschaftsprüfung
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen von privaten und kommunalen Unternehmen jeder Rechtsform
- Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
- Prüfungen nach Makler- Bauträgerverordnung und nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- Energierechtliche Prüfungen (EEG, KWK, StromNEV, etc.)
Steuerberatung
- Erstellung von Steuererklärungen für private Personen und Unternehmen
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen
- Einlegen von Rechtsbehelfen und Führung von Prozessen bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
Rechnungswesen
- Finanz- und Anlagenbuchführung (automatisiert und manuell)
- Lohn- und Gehaltsrechnung
- Kostenrechnung
Unternehmensberatung und Gutachtertätigkeiten
- Aufbau und Organisation des Unternehmens
- Finanzierungsberatung
- Gründungs- und Rechtsformberatung
- Beratung für Unternehmenskäufe
- Investitionsplanung und Förderberatung
- Bedarfsgerechte Erstellung von Tools und automatisierten Systemen
Kontaktieren Sie uns für Ihre Anfrage.
Herzlich Willkommen
Wir sind eine mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft in Halle/Saale. Neben mittelständischen Unternehmen gehören zu unseren Mandanten – insbesondere in Sachsen-Anhalt – auch etliche kommunale und öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen mit unterschiedlichen Rechtsformen (Kapitalgesellschaften, Eigenbetriebe, Zweckverbände etc.).
Zu unseren kommunalen und öffentlichen Mandanten gehören u. a. Abfallentsorgungsgesellschaften, Abwasserzweckverbände, öffentliche Personennahverkehrsbetriebe sowie verschiedene kommunale Alten- und Pflegeheime, Wohnungsgesellschaften, Erlebnisbäder und Kinderbetreuungseinrichtungen. Außerdem prüfen wir aus dem landesnahen Bereich u. a. die Abschlüsse von Kultureinrichtungen und von verschiedenen Instituten und Universitäten.
WRT Revision und Treuhand GmbH
Wir prüfen und beraten ganzheitlich, dass heißt, wir erkennen während der Steuerberatung und Prüfung die Bedürfnisse des Mandanten und weisen aktiv auf Chancen und Risiken hin.
Wir betreuen mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen in allen bilanziellen, steuerlichen und streuerrechtlichen Fragen (Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, Mitwirkung bei Betriebsprüfungen, Existenzgründungsberatung, Nachfolgeberatung, Bearbeitung von Einsprüchen und Vertretung vor Finanzgerichten etc.).
Häufige Fragen zum Thema Wirtschaftsprüfung
Was sind die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers?
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Auch bestimmte andere Gesellschaftsformen und wirtschaftliche Vorgänge sind durch einen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen. Immer dann, wenn Sie zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verpflichtet sind, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wer darf sich Wirtschaftsprüfer nennen?
Die Wirtschaftsprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe, das bedeutet, dass diese Aufgabe nur durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden darf, die öffentlich bestellt sind. Eine Liste der Wirtschaftsprüfer in Deutschland ist unter https://www.wpk.de/register/ einsehbar.
Warum braucht man einen Wirtschaftsprüfer?
Überall dort, wo eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen ist, ist diese zwingend durchzuführen. Nichteinhaltung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Euro geahndet. Spätentens bei der Offenlegung wird der Mangel der Nichtprüfung aufgedeckt. Sprechen Sie uns deshalb rechtzeitig an.
Warum prüfen Wirtschaftsprüfer?
Die Pflichten insbesondere von Kapitalgesellschaften und Unternehmen in bestimmten Branchen sind sehr komplex und nicht immer offenkundig. Der Wirtschaftsprüfer unterstützt Sie bei der Einhaltung von Rechtspflichten rund um den Jahresabschluss und darüber hinaus auch bei der Bewältigung von Geschäfts- und Gesetzesänderungsrisiken. Eine ganzheitliche Risikoberatung ist bei der Prüfung „inklusive“.
Was kostet ein Wirtschaftsprüfer?
Entgegen der Steuerberater haben Wirtschaftsprüfer keine Gebührenverordnung. Die Honorare einer Prüfungshandlung werden folglich entsprechend des zeitlichen Aufwands verhandelt. Die in Ansatz gebrachten Stundensätze sind von Wirtschaftsprüfer zu Wirtschaftsprüfer unterschiedlich, ebenso der Zeitansatz. Holen Sie sich deshalb für Pflichtprüfungen am besten mehrere Angebote ein. Ein unverbindliches Angebot können Sie unter halle@wrt-revision.de gern abfragen.
Welche Vorteile habe ich von einer Pflichtprüfung oder freiwilligen Prüfung?
Wirtschaftsprüfer arbeiten zumeist mit einer Vielzahl von Unternehmen der gleichen Branche zusammen. Bei vielen Herausforderungen, die Sie in Ihrem beruflichen Alltag meistern müssen, kann Ihnen der Wirtschaftsprüfer deshalb Strategien und Herangehensweisen innerhalb Ihrer Branche aufzeigen. Dabei hat Verschwiegenheit natürlich oberste Priorität. Kommen Sie bei rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen also einfach auf uns zu – wir kennen die Sachverhalte, die Sie beschäftigen.